Ein guter Arzt

Ein älterer Hausarzt ist rund um die Uhr für seine Patientin da. Dadurch verhindert er teure Hospitalisierungen. Die Folgen für ihn: Er gerät in die Mühlen eines Wirtschaftlichkeitsverfahrens und wird verurteilt, über eine halbe Million Franken an die Krankenkassen zu zahlen.

Wie stellen wir uns eine gute Hausärztin, einen guten Hausarzt vor? Vielleicht so, wie es ihn oder sie heute nur noch selten gibt. Also einer, der an sieben Tagen der Woche rund um die Uhr für seine Patienten da ist. Einer, der seinen Patienten – und sie ihm – über Jahre und Jahrzehnte hinweg treu bleibt. Einer, der die Patienten auch im Pflegeheim weiter betreut. Einer auch, der Sterbebegleitungen macht.

Werner Kaiser aus Biel ist so ein Hausarzt. Während 35 Jahren ging er mit seiner eigenen Praxis einer – wie er meinte – guten, sinnvollen und kostensparenden Tätigkeit nach. «Es ist erstaunlich», so Kaiser, «was einem im Alter von 70 Jahren noch passieren kann.» Schaut man seine Praxis näher an, so wird ersichtlich, dass der Facharzt für Allgemeinmedizin überdurchschnittlich viele alte Patienten, die an mehreren Krankheiten gleichzeitig leiden, behandelt. Diese polymorbiden Patienten bedürfen einer ständigen Betreuung und regelmässiger Kontrollen des Gesundheitszustandes.

2014 und 2015 geriet Kaiser in die Mühlen eines sogenannten Wirtschaftlichkeitsverfahrens durch die Krankenkassen. Im Juni 2018 verurteilte ihn ein Schiedsgericht im Kanton Bern zur Rückzahlung von insgesamt 570’000 Franken an 31 Krankenkassen. Der Vorwurf: Er habe seine Patienten überbetreut und damit zu viele Kosten verursacht.

Hausbesuche verhindern Hospitalisierungen
Politik+Patient sprach mit Werner Kaiser und hat auch Einblick in die Gerichtsakten. Obwohl es wissenschaftlich erwiesen ist, dass Hausbesuche bei älteren Menschen die Einweisung in ein Spital oder ein Pflegeheim verzögern oder verhindern können, werden ihm ausgerechnet diese Hausbesuche im Urteil als «unwirtschaftlich» vorgeworfen. Bei einem Wirtschaftlichkeitsverfahren werden die Kosten einer bestimmten Arztpraxis mit den durchschnittlichen Kosten einer Gruppe von anderen Arztpraxen verglichen. Weichen die Kosten dieser Praxis erheblich von den Kosten der Vergleichsgruppe ab, so gehen die Gerichte von einer Überarztung aus – es sei denn, die Praxis könne Besonderheiten geltend machen.

Politik+Patient hat die Daten von Werner Kaiser mit einem Experten (Name der Redaktion bekannt) geprüft, der schon zu manchem Wirtschaftlichkeitsverfahren beigezogen wurde. Seine Aussagen zu diesem Fall sind eindeutig: «Herr Kaiser betreut sehr viele Heimpatienten. Keine andere Praxis im Kanton Bern weist derart viele externe Patienten auf. Dies müsste in einem Verfahren als Besonderheit der Praxis anerkannt werden. Herr Kaiser ist ja gerade ein gutes Beispiel für einen kostengünstigen Mediziner. Er arbeitet viel mehr als andere Ärzte. Durch seine hohe Verfügbarkeit vermeidet er unnötige Hospitalisierungen und verhindert damit die wirklich hohen Kosten. Die Krankenkassen und das Gericht haben nur angeschaut, welche Kosten er verursacht hat. Aber all die Kosten, die dank seiner Tätigkeit als Arzt nicht anfallen, werden in die Rechnung nicht einbezogen.»

Empörende Sprache des Gerichts
Die vielen Heimpatienten, die im Vergleich zu Gleichaltrigen höhere Kosten verursachen, werden Kaiser nun zum Verhängnis. Diese Patienten können meist nicht mehr ohne Weiteres zu ihrem Hausarzt in die Praxis. Sie sind darauf angewiesen, dass der behandelnde Arzt zu ihnen kommt. Kaiser dazu: «Heimpatienten brauchen sehr viel Zeit. Gerade wenn sie kurz vor dem Tod stehen. Da führe ich sehr viele Gespräche mit den Patienten, aber auch mit den Angehörigen und dem Pflegepersonal.» In der Sprache des zuständigen Richters wird der Sachverhalt dann in empörender Weise kommentiert: Werner Kaiser «animiere» seine Patienten, «jederzeit bei ihm Leistungen einzufordern». Wer solche «Komfortleistungen» für seine Patienten erbringe, handle unwirtschaftlich.

Schlechte Methode, fehlerhaft angewendet
Statt die Patientendossiers aus der Praxis von Herrn Kaiser durch einen geschulten Hausarzt prüfen zu lassen, beschränkt sich das Gericht auf eine statistische Methode, die – wie heute weitherum anerkannt ist – grobe Mängel aufweist. Was es bräuchte, wäre eine Einzelfallprüfung durch einen sachverständigen Arzt. Werner Kaiser würde dies begrüssen. Denn das Hauptproblem mit der angewendeten statistischen Methode liegt darin, dass ausgerechnet die Erkrankungen des Patienten nicht berücksichtigt werden. Vereinfacht gesagt folgt die Methode dem Grundsatz «alt gleich teuer, jung gleich günstig». Die Methode berücksichtigt zwar das Durchschnittsalter der Patienten, nicht aber, wie krank die Patienten des betreffenden Arztes effektiv sind. Eigentlich haben die Krankenkassen diesen Sachverhalt anerkannt. Darum wurde die Methode überarbeitet. Aber beim Urteil von Werner Kaiser kam vollumfänglich die viel zu grobe Methode zum Zuge. Dabei weiss man, dass die konkrete Erkrankung eines Patienten den grössten Einfluss auf die Kosten hat.

Die bei Kaiser angewendete statistische Methode ist damit nicht nur schlecht, sie wurde obendrein noch schlampig angewendet. Betrachtet man die Gruppe der Ärzte in Biel, mit welchen Werner Kaiser verglichen wurde, dann fallen erhebliche Fehler in den Daten auf: So ist der eine Arzt Anfang 2014 verstorben, der andere seit Mitte 2013 im Ruhestand und ein Dritter gar nicht als Hausarzt tätig. Aber auch diese Einwände vermochten das Gericht nicht zu beeindrucken.

Durch das Urteil des Schiedsgerichts ist der Arzt in eine existenzielle Notlage geraten. Sowohl sein Anwalt wie der angefragte Experte haben Werner Kaiser nun geraten, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Bildlegende

Werner Kaiser: «Ich bin ein Hausarzt, der 35 Jahre lang das Gefühl hatte, eine gute, sinnvolle und kostensparende Tätigkeit zu machen.» (Bild: Marco Zanoni)

Medienniederschlag

Seilziehen um Arztkosten
Krankenkassen müssen überprüfen, ob die Leistungen von Ärzten wirtschaftlich sind. Doch was wirtschaftlich ist, ist nicht einfach herauszufinden. Ein Beispiel aus Biel.
(der Bund, 02.10.2018)

Ein Hausarzt soll Krankenkassen 560'000 Franken zurückzahlen – weil er sich zu viel um seine Patienten gekümmert habe
Ein Arzt ist rund um die Uhr für seine Patienten da. Kann daran etwas falsch sein? Ja, finden die Versicherer: Denn die Rechnung berappen die Prämienzahler. Ein Lehrstück über den schmalen Grat zwischen Fürsorge und «Überarztung».
(NZZ, 02.10.2018)

Der Arzt mit den vielen Hausbesuchen
Werner Kaiser soll seine Patienten «überarztet» haben, indem er viele Hausbesuche machte. Santésuisse wirft ihm Unwirtschaftlichkeit vor, die  Ärzteverbände stellen sich hinter ihn. Nun entscheidet das Bundesgericht. (Berner Zeitung, 05.10.2018)

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