Ausländische Ärzte zum Sprachtest

Die aktuelle Zulassungsregelung für Ärzte läuft Mitte 2019 aus. Kürzlich hat der Bundesrat seine Ideen vorgestellt. Griffige Massnahmen wie die Steuerung über Sprachkompetenzen finden sich nicht.

Vor wenigen Wochen hat der Bundesrat seine Ideen vorgestellt, wie er die Zulassung der Ärzte künftig steuern will. Erfreulicherweise rückt er von einer Einschränkung der freien Arztwahl ab. Auch unterschiedliche Preise für gleiche Leistungen hält er für ungeeignet. Stattdessen soll das neue Modell die gestiegene Mobilität der Patienten sowie die flexiblen Arbeitsmodelle der Ärzteschaft besser berücksichtigen. Der FMH sind diese Massnahmen zu wenig griffig. Für sie hat sich die aktuelle Praxis bewährt. Heute müssen Ärztinnen und Ärzte, die selbständig arbeiten wollen, mindestens drei Jahre an einer anerkannten Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. Mitte 2019 läuft diese Zulassungsregelung aus.

Qualität als Hauptkriterium
Dem Bundesrat biete sich nun die Chance, konsequent auf Qualität zu setzen, hält die FMH in einer offiziellen Mitteilung fest. Die künftige Zulassung solle sich nach einfachen, überprüfbaren und wirksamen Qualitätskriterien wie Sprache, Ausbildung und Weiterbildung richten. Gerade die sprachlichen Kompetenzen werden immer wichtiger. Schon heute stammt jeder dritte berufstätige Arzt aus dem Ausland. Vier von zehn Facharzttiteln werden heute Medizinern mit ausländischem Diplom verliehen, inzwischen auch vielen aus Ländern, in denen keine Schweizer Landessprache gesprochen wird. Mangelnde Sprachkenntnisse gefährden aber die Patientensicherheit.

Aus blindem Alarm wird Blinddarm
Eine Patientin wird mit akuten Bauchschmerzen ins Spital eingeliefert. Der aufnehmende Arzt untersucht die Frau und gibt Entwarnung: «Nur blinder Alarm». Doch der ausländische Kollege versteht Blinddarm und operiert die Patientin. Ein schockierendes Beispiel, das glücklicherweise frei erfunden ist. Es stammt vom Präsidenten der deutschen Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery. über 40’000 ausländische Ärzte arbeiten mittlerweile in Deutschland – einige mit erheblichen Sprachdefiziten. Die Verständigungsprobleme blieben der deutschen Ärzteschaft nicht verborgen.

Einheitliche Sprachtests für zugewanderte Mediziner in Deutschland
Sie schlug Alarm und übte Druck auf die Politik aus. Im vergangenen Jahr lenkten die Bundesländer ein. Sie beschlossen einheitliche Sprachtests für ausländische Mediziner. Bevor zugewanderte Ärzte in Deutschland eine Berufserlaubnis erhalten, müssen sie nun strenge Sprachprüfungen ablegen. Blosse umgangssprachliche Kenntnisse reichen nicht aus. In simulierten Patientengesprächen und Fachgesprächen mit Kollegen werden die sprachlichen Fähigkeiten eingehend getestet. Die Ergebnisse sind alarmierend. 40 bis 50 Prozent der Mediziner fallen durch. In unserem Nachbarland hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass sich Ärzte mühelos mit Patienten, aber auch mit Kollegen in einer Landessprache verständigen können müssen.

Klare Auflagen für Kantone gefordert
So weit sind wir in der Schweiz noch lange nicht. Zwar schreibt das revidierte Medizinalberufegesetz den Nachweis notwendiger Sprachkenntnisse vor. Doch der Bundesrat hat vor einiger Zeit lediglich die Registrierungsvorschriften verschärft. Die Betroffenen müssen nun innerhalb von zwei Jahren ihre Sprachkenntnisse nachweisen. Deutlichere Signale aus Bundesbern wären wünschenswert. Dem Bundesrat bietet sich beim Entwickeln des neuen Zulassungsmodells die Gelegenheit, Verpasstes nachzuholen und den Kantonen klare Auflagen zu machen. Entwürfe liegen bereits vor: Die FMH und das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF fordern als Minimum die Kenntnisse einer Schweizer Amtssprache auf dem Niveau B2. B2 entspricht in etwa Maturitätsniveau.

Peter Wiedersheim, Co-Präsident der Konferenz der Kantonalen Ärztegesellschaften KKA findet für die aktuelle Situation deutliche Worte: «Ich verstehe nicht, wie Politik und Behörden dauernd die Qualität der Ärzteschaft bemängeln, dann aber die Einführung von Sprachkenntnissen nicht für nötig erachten. Alle Nachbarstaaten, allesamt EU-Mitglieder, kennen entsprechende Regelungen. Wir ziehen Ärzte an, die anderswo durchfallen!» Der Bundesrat steht in der Pflicht, hat er doch die Förderung der Patientensicherheit zu den wichtigsten Zielen seiner Agenda Gesundheit2020 erklärt.

Bildlegende

Der Bund verlangt momentan nicht einmal Sprachkenntnisse auf Maturitätsniveau, um hierzulande Patienten zu behandeln. Missverständnisse sind vorprogrammiert. (Bild: iStockphoto)

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