Experimentieren ja, aber nicht so

Um das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu dämpfen, hat der Bundesrat neun Massnahmen in die Vernehmlassung gegeben. Eine davon will einen Experimentierartikel einführen. Die Ärzte sind jedoch skeptisch.

Der Bundesrat hat im September 2018 neun Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt, die das Kostenwachstum im Gesundheitswesen mittelfristig drosseln sollen. Eine davon sieht vor, einen Experimentierartikel einzuführen. Dieser ermöglicht es Ärzten und Spitälern, eine Zeit lang innovative kostensparende Ideen oder Behandlungen auszuprobieren, die gemäss geltendem Krankenversicherungsgesetz (KVG) eigentlich verboten sind. Bewährt sich ein Pilotprojekt, kann es dauerhaft eingeführt werden. Wird der Experimentierartikel in der vorliegenden Form ins Gesetz aufgenommen, kann der Bund Kantone, Versicherer und Leistungserbringer aber auch die Versicherten zur Mitwirkung an einem Pilotprojekt verpflichten. Die Teilnahme wäre nicht freiwillig.

Massnahmen ohne demokratische Legitimation
Mehrere Arzt- und Spitalverbände äusserten sich in der Vernehmlassung sehr kritisch zum Experimentierartikel. Der Tenor lautet: Ein Experimentierartikel wird grundsätzlich begrüsst, aber nicht in der vorliegenden Form. Die Aerztegesellschaft des Kantons Bern (BEKAG) droht gar mit dem Referendum: Aufgrund der langen Dauer der Pilotprojekte und durch den Zwang zur Teilnahme könnte mit der jetzigen Formulierung allzu leicht ein Globalbudget eingeführt werden, dies für mehrere Jahre und ohne demokratische Legitimität. Die BEKAG fordert deshalb, die Pilotprojekte jeweils auf zwei Jahre zu begrenzen.

Politisch fragwürdig
Der Bund kann nicht nur zur Teilnahme an Projekten zwingen; er initiiert und beantragt die Experimente auch, führt sie durch und wertet sie gleich selber aus. Jeder Vertreter der Ärzte noch der Versicherer oder der Kantone wären beteiligt. Das ergibt eine bedenkliche Machtfülle, die dem föderalistischen System der Schweiz überhaupt nicht entspricht. Das Erfahrungsund Fachwissen von Ärzten und Spitälern wird kaum berücksichtigt.

Ebenso fragwürdig ist der Punkt, wonach das Territorialitätsprinzip in der obligatorischen Krankenversicherung gelockert oder gar aufgehoben würde. Die Behörden könnten Patienten zur Behandlung ins Ausland schicken – ausserhalb der bisher möglichen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dadurch sinken zwar die Kosten. Aber gleichzeitig mutet man den Patienten zu, sich mit lascheren Hygienevorschriften zufriedenzugeben, die von den Schweizer Behörden weder kontrolliert noch durchgesetzt werden können. Vereinfachen statt bürokratisieren Wenn man schon mit Pilotprojekten experimentieren will, sollten sich diese nicht nur auf Sparmassnahmen beschränken, sondern auch medizinisch sinnvolle Behandlungen und Effizienzsteigerungen fördern dürfen. Kommt dazu, dass im bestehenden KVG bereits Experimente möglich sind. Das beweisen Netzwerke, die sich in verschiedenen Kantonen im Rahmen der regionalen Möglichkeiten entwickelt haben. Mit dem Experimentierartikel würden solche sinnvollen Projekte nicht etwa vereinfacht oder beschleunigt. Stattdessen droht eine noch stärkere Bürokratisierung.

Fehlanreize beseitigen
Die Einführung eines Experimentierartikels offenbart eine gewisse Ohnmacht des Gesetzgebers. Statt erzwungene Experimente durchzuführen mit dem alleinigen Ziel, Kosten zu sparen, wäre es sinnvoller, allgemeine Fehlanreize im Gesundheitssystem zu beseitigen, und zwar über alle Sektoren hinweg. Beispiele sind die Ökonomisierung des Spitalsektors oder die Strategie «ambulant vor stationär». Dazu braucht es keinen neuen Gesetzesartikel, sondern eine grössere Bereitschaft für Verhandlungen und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Politikern, Versicherern und Ärzten. Das aktuelle Klima jedenfalls, in dem Ärzte unter permanentem Kostendruck stehen oder sich gegen ungerechtfertigte Kritik von Seiten des BAG betreffend überrissene Arztlöhne verteidigen müssen, ist für innovative Ideen wenig förderlich.

Bildlegende

Gefährliche Experimente im Gesundheitswesen: Ärzte wehren sich gegen den Zwang zur Teilnahme und die lange Dauer von Pilotprojekten. (Bild: iStockphoto)

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