Viel Zustimmung, ein grosses Aber

Mehr Diplomabschlüsse, bessere Entschädigung, neue Kompetenzen: Der Verband der Pflegenden will den Beruf aufwerten. Auf Kritik stösst vor allem die Forderung, Leistungen künftig in Eigenregie mit den Krankenkassen abzurechnen.

Der Druck auf das Pflegepersonal steigt. Chronische und multimorbide Krankheiten nehmen zu und erhöhen den Bedarf an pflegerischen Leistungen. Viele Pflegefachpersonen leiden unter hohem Stress; jährlich verlassen etwa 2’400 frustriert den Beruf. Durchschnittlich verweilen Pflegefachpersonen nur gerade 15 Jahre im Beruf.

Bestehendes System stösst an Grenzen
Erschwerend kommt hinzu: Die Schweiz erzielt in der Diplompflege weniger als die Hälfte der benötigten Abschlüsse. Der Verband der Pflegenden (SBK) warnt vor einem «drohenden Pflegenotstand». Bis 2030 werden voraussichtlich 65’000 neue Pflegende benötigt; schon seit längerem müssen Spitäler, Spitex und Heime ihren Bedarf an Fachkräften mit ausländischem Personal decken. Dieses System stösst an seine Grenzen. Deshalb entschied sich der SBK für den politischen Weg und fand mit SVP-Nationalrat Rudolf Joder einen Verbündeten. Doch dessen parlamentarische Initiative stiess auf politischen Widerstand, der Nationalrat beschloss, nicht darauf einzutreten. Der SBK wollte seine Anliegen nicht ruhen lassen und lancierte die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» – mit Erfolg: In nur acht Monaten wurden über 120’000 Unterschriften gesammelt.

Hausärztliches Erfolgsrezept kopiert
Bei diesem polittaktischen Manöver diente die erfolgreiche Kampagne der Hausärzte als Vorbild: Im Mai 2014 hatte sich das Stimmvolk mit fast 90 Prozent für eine Aufwertung des Hausarztberufs ausgesprochen. Einen ähnlichen Ausgang erhofft sich der SBK. Auch seine Initiative verlangt von der Politik eine Besserstellung; mit höheren Löhnen während der Ausbildung und besserer Abgeltung der Leistungen. Dazu zählt auch, dass das Pflegepersonal künftig gewisse Leistungen direkt mit den Krankenversicherern abrechnen kann.

Bundesrat lehnt Initiative ab
 Die Initiative hat sich als wirksames Druckmittel erwiesen: Parlament, Bundesrat, Kantone, Spitäler, Heime, Krankenversicherer, aber auch die Ärzteschaft setzen sich mit den Anliegen der Initianten auseinander. Eine Stärkung der Pflege wird grundsätzlich gutgeheissen. Doch einige Forderungen stossen auf Widerstand – allen voran die direkte Abrechnung der pflegerischen Leistungen mit den Krankenversicherern. Die Versicherer warnen vor einer Mengenausweitung und damit vor Mehrkosten und höheren Prämien. Und der Bundesrat sieht sein Ziel, die Gesundheitskosten zu dämpfen, gefährdet. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat die Initiative ab und will keinen verbindlichen Massnahmen zustimmen: So sollen Kantone nicht verpflichtet werden, angehende Pflegefachpersonen finanziell zu unterstützen.

Nationalrat greift Anliegen der Pflegenden auf
Anders der Nationalrat: Zwar lehnt auch er die Initiative ab, doch er spricht sich für den indirekten Gegenvorschlag aus, den seine Gesundheitskommission erarbeitet hat. Der Gegenvorschlag greift zentrale Punkte des Volksbegehrens auf. Er will mit einer Ausbildungsoffensive den Mangel an Pflegefachpersonen beseitigen und die Kompetenzen des Pflegepersonals erweitern. Dazu gehört auch die direkte Abrechnung gewisser Leistungen mit den Kassen. Und für die Dauer von acht Jahren sind Finanzhilfen vorgesehen, mit denen die Zahl der Abschlüsse erhöht werden soll.

Die Bedenken der Ärzteschaft
Angesichts des Fachkräftemangels im Gesundheitssektor spricht sich auch die Ärzteschaft grundsätzlich für eine Aufwertung des Pflegeberufs aus. Sie hat aber Bedenken, ob die von der SBK geforderten Massnahmen zielführend sind, da sie zu stark auf die Besserstellung der Diplompflege abzielen. Die Ärzteschaft befürchtet, dass sich die hoch qualifizierten Pflegenden vom Krankenbett verabschieden und sich leitenden Funktionen – auch ausserhalb der Spitäler und Heime – zuwenden.

Aktuell sind die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten nach einem Anordnungsmodell geregelt; die Pflegenden arbeiten unter Aufsicht des ärztlichen Personals. Die Initiative fordert eine Aufweichung dieses Modells. Werden diplomierte Pflegende als eigenständige Leistungserbringer zugelassen, drohen Kompetenzgerangel und unklare Verantwortlichkeiten zwischen Ärzteschaft und Pflegepersonal. Darunter leiden Behandlungsqualität und Sicherheit der Patienten. Die Ärzteschaft bemängelt auch, dass der Initiativtext einen zentralen Punkt ausklammert: die Frage nach der Haftpflicht. Wenn Pflegende eigenverantwortlich Patienten behandeln, müssen sie, so die ärztliche Forderung, bei Verfehlungen haftbar gemacht werden können.

Ungeeignetes Vorgehen
Kritik an der Volksinitiative äussern auch die Institutionen, bei denen Pflegefachpersonen vornehmlich angestellt sind. Zwar unterstützen die Verbände der Spitäler, der Spitex und der Pflegeheime grundsätzlich die Ziele des SBK. Sie halten das Vorgehen aber für ungeeignet und sprechen sich gegen eine Verankerung der Pflege in der Verfassung aus. Ihre Position deckt sich mit jener der Kantone: Einzelne Berufe sollen in der Verfassung keine rechtliche Sonderbehandlung erfahren.

Das Volksbegehren der Pflegenden wird nun im Ständerat beraten. Können die Initianten der kleinen Kammer weitere Zugeständnisse abringen, ist ein Rückzug der Initiative nicht unrealistisch. Doch ein fahler Beigeschmack bleibt. Die Politik hat es versäumt, die Rahmenbedingungen für Pflegende – aber auch für Hausärzte – von sich aus zu verbessern. Es brauchte die Drohkulisse Volksinitiative, damit sich die Politik bewegte. Eine umsichtige Gesundsheitspolitik sieht anders aus.

 

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