Die Prämien übersteigen den Finanzierungsbedarf des Systems

Der Reichtum der Versicherer lässt die Versicherten verarmen. (Redaktion: Tribuna Medica, OMCT; Gastbeitrag Bruno Cereghetti, Gesundheits- und Gesellschaftsexperte)

Im Prinzip ist es normal, dass die Belastung für die Versicherten (Prämien und Kostenbeteiligungen) stärker steigen kann als die Bruttokosten des KVG. Die Differenz zwischen dem Anstieg der Belastung für die Versicherten und dem Anstieg der Arzt- und Gesundheitskosten muss sich jedoch in einem vertretbaren Rahmen halten. Dies ist gegenwärtig nicht der Fall.

Eine gewisse Differenz zwischen Kosten und Prämien kann sinnvoll sein: Die Einnahmen aus den Versicherungsprämien müssen nicht nur die Behandlungskosten decken, sondern auch andere Betriebsausgaben der Versicherer. So zum Beispiel Verwaltungskosten oder die Kosten zur Erhaltung eines angemessenen Eigenkapitals, so genannte Sicherheitsreserven. Derzeit ist diese Differenz jedoch unverhältnismässig hoch!

Zu hohe Mindestreserven

Schätzungen zufolge übersteigt das Eigenkapital der Versicherer – die Reserven – Ende 2018 auf nationaler Ebene das gesetzlich vorgeschriebene Minimum um CHF 4,3 Mrd., wenn man sich an den äusserst grosszügigen Parametern des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) orientiert. Werden die viel vernünftigeren, 2006 von Bundesrat Couchepin festgelegten Parameter zugrunde gelegt, wird das Minimum gar um CHF 5,1 Mrd. überschritten. Daraus ergibt sich die erste Schlussfolgerung: Die eingenommenen Prämien übersteigen grundsätzlich den Bedarf zur Deckung der Kosten des KVG-Systems. Doch das ist noch nicht alles. Die 2012 gesetzlich festgelegten Kriterien für die Mindestreserven sind unverhältnismässig für eine Versicherung, die das Recht hat, die Prämien jedes Jahr anzupassen, und die bei Bedarf sogar im Laufe des Jahres eine sofortige ausserordentliche Erhöhung der Prämien festsetzen darf. Es handelt sich bei der Krankenversicherung um eine Versicherung, die im Vergleich mit anderen Versicherungen ein geringeres Betriebsrisiko hat.

Doch woher kommt dieser Reserveüberschuss eigentlich und wie hat er sich angehäuft? Die Antwort ist einfach: Aus den Prämien, die die Versicherten in den Kantonen zu viel gezahlt haben. Die Reserven, die zurzeit auf nationaler Ebene ermittelt werden, sind die Summe der Betriebsergebnisse der einzelnen Kantone. Mit anderen Worten: Nur in den Kantonen gibt es einen direkten Zusammenhang zwischen den Prämien und den Leistungen.

Ungleichgewicht zwischen den Kantonen

Versucht man die Reservebildung auf Ebene der einzelnen Kantone genauer zu untersuchen, kommt man nicht mehr weiter. Denn das Bundesamt für Gesundheit stellt sich stur: Es möchte die KVG-Betriebsergebnisse jedes einzelnen Versicherers in den einzelnen Kantonen nicht veröffentlichen. Nur so aber würde man endgültig verstehen, ob das KVG auf Ebene der einzelnen Kantone korrekt angewendet wird. Ein Beispiel soll dieses Konzept verdeutlichen: Wird in Kanton A eine Überzahlung von 100 erfasst und in Kanton B ein Minus von 96, ist das Ergebnis auf nationaler Ebene +4.

Das klingt nach einem angemessenen, positiven Ergebnis. Das Gleichgewicht, das sich auf nationaler Ebene ergibt, ist jedoch nur ein theoretisches, und es verschleiert das gravierende Ungleichgewicht zwischen den Kantonen.

Denn genau dazu hat die Umsetzung des KVG in der Realität geführt. Vor einigen Jahren kam heraus, dass die Versicherten in einigen Kantonen zu hohe und in anderen zu niedrige Prämien gezahlt hatten. Diese Verzerrung ist vom Bundesamt für Gesundheit nicht näher beleuchtet worden. Ganz im Gegenteil: Es hat sogar versucht, alles zu verschleiern oder zu verharmlosen.

Betriebsergebnisse offenlegen – Quersubventionierung beenden!

Der Missstand wurde erst bei einer sorgfältigen und gründlichen Prüfung in einigen Kantonen aufgedeckt. Das unter Druck gesetzte Parlament hat daraufhin versucht, dieses Ungleichgewicht zu korrigieren, doch das Ergebnis – der sogenannte compromis du compromis – erwies sich in der Realität als komplett ineffiziente Alibilösung, die sogar verfassungswidrige Elemente enthält, wie das Bundesgericht richtig festgestellt hat (9C_125/2016).

Die Realität lässt vermuten, dass trotz des – schwachen – Versuchs zum Prämienausgleich für den Zeitraum 1996 –2017 in sage und schreibe 14 Kantonen Finanzierungsdefizite festzustellen sind. In der Praxis haben die Prämien nicht ausgereicht, um die Systemkosten zu decken. Das Fazit ist bitter: Das Gleichgewicht, das sich auf nationaler Ebene ergibt, ist das Ergebnis von Quersubventionierungen zwischen Kantonen durch die Versicherer.

Nur wenn man die Betriebsergebnisse der einzelnen Versicherer in jedem Kanton kennen würde, liesse sich die Frage, ob der Anstieg der Prämien in einem vernünftigen, fairen Verhältnis zum Anstieg der Bruttokosten des kantonalen Systems steht, mit hinreichender Sicherheit beantworten. Dadurch könnte man den dubiosen Quersubventionierungen zwischen den Kantonen ein Ende bereiten, die als Ungleichgewicht betrachtet werden müssen.

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