KVG und HMG - Die Quadratur des Kreises

Gastkommentar: Pius Gyger, freier Ökonom, zu Widersprüchen zwischen Heilmittelgesetz und Krankenversicherungsgesetz.

Die Umsetzungsphase zu den neuen Bestimmungen des Heilmittelgesetzes (HMG) zu Integrität und Transparenz sowie der neuen Bestimmungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) zur Weitergabe von Vergünstigungen hat begonnen.

In der Praxis ist die Anwendung der Bestimmungen hürdenreich bis unmöglich und mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden.

Das KVG geht von der Grundvermutung aus, dass die ärztliche Tätigkeit wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist (Vertrauensprinzip). Die neuen Bestimmungen im KVG sehen eine teilweise Weitergabe von Vergünstigungen vor. Dabei muss der einbehaltene Teil für Qualitätsmassnahmen eingesetzt werden. Dass Ärzte mit ihrer Tätigkeit Geld verdienen sollen, ist unbestritten. Dagegen geht die Regulierung des HMG von der Grundvermutung aus, dass die Fachperson die Patienten schädigt, wenn finanzielle Vorteile gewährt werden. Deswegen sind solche Vorteile im HMG im Grundsatz verboten.

Auch wenn zu diesem Grundsatz Ausnahmen geschaffen wurden, stehen sich bei der Regulierung des HMG und des KVG daher zwei Grundprinzipien diametral gegenüber. Wie sollen sich die betroffenen Kreise unter diesen Bedingungen verhalten?

Es wäre wohl das Beste, dass sich die Versicherer und Leistungserbringer zusammenraufen und branchenweit Weitergabeverträge abschliessen, in denen die individuellen Beschaffungskonditionen berücksichtigt werden. Das gelingt aber nur, wenn diese Verträge pragmatische – beispielsweise pauschale – Abwicklungsprozesse vorsehen. Und wenn die Massnahmen stets sowohl für Patienten als auch für Leistungserbringer einen Nutzen bringen. Anforderungen des BAG sollten zudem mit Augenmass festgelegt werden – und Offenheit zeigen, die Verordnungen an die praktischen Umsetzungsmöglichkeiten anzupassen. Dann könnte es gelingen, dass die Regulierung nicht noch ein zweites Mal komplett versagt.


Pius Gyger, Gesundheitsökonom

Bildlegende

Foto: Eve Kohler

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