Blinde Aufsicht

Berufsverbote, gefälschte Diplome, hängige Verfahren: Bei der Zulassung und Aufsicht von Ärztinnen und Ärzten bestehen in der Schweiz Lücken. Wie gut schützen Bund und Kantone die Patientinnen und Patienten?

Die Schweiz ist auf ärztliches Personal aus dem Ausland angewiesen. 43 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz haben ihr Medizinstudium im Ausland abgeschlossen. Wer die medizinische Versorgung in diesem Ausmass auf Rekrutierung im Ausland stützt, muss Diplome, Qualifikationen und Sanktionen besonders verlässlich prüfen. Fehlen verlässliche Informationen, sinkt die Kontrollsicherheit. Dennoch machten Medien in den letzten Monaten Fälle publik, in denen sanktionierte Ärzte weiter praktizierten oder Ärztinnen mit gefälschten Diplomen eine Bewilligung erhielten.

Nicht an europaweites Warnsystem angeschlossen

Innerhalb von Europa tauschen die zuständigen Behörden Informationen über Diplome, Sanktionen und Berufsverbote über das sogenannte Binnenmarkt Informationssystem (IMI) aus. Die Schweiz ist aber nicht angeschlossen. Diese Tatsache bedauerte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement bereits 2022 in einem Bericht an den Bundesrat: «Jährlich werden vom IMI mehrere Tausend Warnungen ausgelöst. Die Schweiz ist aktuell das einzige Land, das diese Meldungen nicht umgehend erhält.» Politisch zeichnet sich inzwischen zwar eine Lösung ab. Der Anschluss ans IMI ist Teil der neuen bilateralen Verträge. Doch der Bundesrat geht davon aus, dass die Bilateralen III frühestens 2028 in Kraft treten können – vorausgesetzt, das Schweizer Stimmvolk heisst das neue Vertragswerk gut. Bis dahin bleibt die Lücke offen.

Föderaler Flickenteppich

Doch das Problem endet nicht an der Landesgrenze. Die Herausforderungen gehen im Inland weiter – verursacht durch das föderale Aufsichtssystem. Auf dem Papier sind die Zuständigkeiten klar verteilt: Der Bund setzt mit dem Medizinalberufegesetz den rechtlichen Rahmen. Eine nationale Kommission (MEBEKO) prüft ausländische Diplome, die Kantone erteilen Berufsausübungsbewilligungen und erfassen relevante Informationen in einem nationalen Register (MedReg). In der Praxis funktioniert diese Kompetenzverteilung nicht. Zu diesem Schluss kommt ein BAG-Bericht, der im September 2025 veröffentlicht wurde. Er stellt dem kantonalen Vollzug kein gutes Zeugnis aus. Eröffnet ein Kanton ein Disziplinarverfahren, informiert er die anderen Kantone oft nicht systematisch. Beim Entzug von Bewilligungen zeigt sich ein ähnliches Bild. So entsteht ein Flickenteppich. Hinzu kommt, im MedReg fehlt ein Status für hängige Verfahren. Das hat Folgen: Gegen einen Arzt kann in einem Kanton ein Verfahren laufen, während er in einem anderen Kanton eine Bewilligung beantragt, ohne dass die zuständige Behörde davon erfährt. Das schwächt die Aufsicht und erschwert den Patientenschutz.

Ärzteschaft fordert rasche Lösungen

Der Bericht belässt es nicht bei der Kritik. Er formuliert zahlreiche Empfehlungen. Dazu gehören klarere Regeln für den Informationsaustausch in Disziplinarund Bewilligungsverfahren, Verbesserungen beim Register und eine stärkere Koordination zwischen BAG und Kantonen. Und der Bericht schlägt vor, Berufsorganisationen stärker einzubinden. So könnten Bund und Kantone einzelne Aufsichtsaufgaben an nationale Verbände delegieren und ihnen ein Melderecht bei Verstössen gegen das Medizinalberufegesetz einräumen. 

Die Berufsverbände signalisieren Handlungsbereitschaft. Für die Ärzteschaft ist klar: Die grosse Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte arbeitet korrekt und professionell. Aber wenn jemand mit einem gefälschten oder nicht anerkannten Diplom ohne Aufsicht praktiziert, wenn Sanktionen aus dem Ausland nicht bekannt werden oder wenn problematische Praktiker von Kanton zu Kanton wechseln können, dann ist die Sicherheit von Patientinnen und Patienten gefährdet. Auch das Ansehen des Berufsstandes leidet. Deshalb steht für die Ärzteschaft ausser Frage, dass es verlässlichere Kontrollen und einen funktionierenden Informationsaustausch braucht. Denn Patientensicherheit darf nicht an der Grenze enden – weder national noch kantonal.

Bildlegende

Arzt und Patient sollten sich vertrauen können. Doch weil die Kontrollen des Bundes und der Kantone nicht lückenlos funktionieren, können Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz teilweise auch dann noch weiterarbeiten, wenn ihnen in einem anderen Land die Zulassung entzogen wurde.

Bild: Keystone

Scroll to top icon