
EFAS als Risiko und Chance für die niedergelassene Ärzteschaft
Mit EFAS wird die Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen vereinheitlicht – und damit ein zentraler Fehler in unserem Gesundheitswesen behoben.
Ambulante Leistungen werden künftig nicht mehr ausschliesslich über Prämien finanziert, sondern wie die stationären Leistungen anteilig auch über kantonale Mittel. Das beseitigt den bisherigen Finanzierungsnachteil der ambulanten Medizin und soll eine beschleunigte Verlagerung von stationär zu ambulant fördern.
Diese Neuregelung hat aber für die Ärzteschaft ihren Preis: Die Kantone erhalten mehr Kompetenzen, um neu auch im ambulanten Bereich der Grundversicherung planerisch tätig zu werden. Die Versicherer müssen etwa den Kantonen Daten bereitstellen, damit sie die Leistungserbringer beaufsichtigen und Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte festlegen können. Nach den Erfahrungen mit zwei Dekaden kantonaler Spitalplanung stellt sich die Frage, wie eng und effizient das künftige regulatorische Korsett für die Ärzteschaft sein wird.
Vor diesem Hintergrund gewinnen Zusatzversicherungen für die niedergelassene Ärzteschaft an strategischer Bedeutung. Besondere Serviceleistungen oder Angebote rund um komplexe Behandlungsprozesse lassen sich in der Grundversicherung kaum abbilden. Für viele Patientinnen und Patienten dürften solche Zusatzleistungen attraktiv sein. Die Ärzteschaft könnte solche Angebote mit klarem Mehrwert gegenüber der Grundversicherung als Differenzierungsmerkmal nutzen.
EFAS betrifft also nicht nur die Veränderung der Finan zierungsflüsse im Gesundheitswesen, sondern ist auch Katalysator für eine Neupositionierung der ambulanten Leistungserbringung insgesamt. Für die Ärzteschaft bedeutet das Risiko und Chance zugleich.
Der Gastkommentar gibt die persönliche Meinung des Autors wieder, die von der Haltung der Ärzteschaft und der Redaktion abweichen kann.
Wolfram Strüwe

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