Medikamente aus dem Ausland: kein Rezept für tiefere Prämien

Bezahlen Krankenkassen schon bald Medikamente, die im Ausland gekauft wurden? Das Territorialitätsprinzip im KVG steht unter Beschuss. Doch die Einsparmöglichkeiten sind wohl geringer als erhofft.

Im Ausland sind Medikamente oder Therapien oftmals billiger als in der Schweiz. Das liegt nicht daran, dass die Qualität der Behandlung schlechter ist, sondern am allgemein niedrigeren Preisniveau. In den Grenzkantonen der Schweiz wäre es deshalb für viele Menschen naheliegend, beispielsweise ihr Medikament in einer Apotheke in Frankreich zu kaufen, oder einen Labortest in Deutschland in Auftrag zu geben. Allerdings bezahlt die Grundversicherung der Krankenkassen solche Leistungen in der Regel nicht. Denn im Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist das sogenannte Territorialitätsprinzip festgeschrieben. Es besagt, dass die obligatorische Krankenkasse nur Behandlungen bezahlt, die von in der Schweiz zugelassenen Ärzten erbracht werden. Und Medikamente sowie Medizinprodukte müssen in der Schweiz bezogen werden. Ausnahmen gelten etwa bei Notfällen auf Reisen oder wenn eine Therapie in der Schweiz nicht angeboten wird.

Parlament will Status Quo

Seit einigen Jahren stellen Politikerinnen und Politiker das Territorialitätsprinzip zunehmend in Frage. Mehrere Vorstösse verlangten die Vergütung von im Ausland gekauften Medikamenten sowie Mitteln und Gegenständen, also z.B. Verbandsmaterial oder Inhalationsgeräten. Zuletzt hat das Parlament im Herbst des vergangenen Jahres ausführlich über eine entsprechende Motion diskutiert. Doch die Mehrheit des Ständerats sprach sich dagegen aus, das Territorialitätsprinzip aufzuweichen – trotz gegenteiliger Meinung von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.

Mehr als Wirtschaftsprotektionismus

Die Gegner des Vorstosses befürchten negative Folgen für Apotheken und für den Forschungsstandort Schweiz. Doch es geht um mehr als reinen Wirtschaftsprotektionismus. Für Ärztinnen und Ärzte steht der Patientenschutz im Vordergrund. Denn Einkäufe im Ausland werden nicht in einem Medikationsplan erfasst, schon gar nicht in einem elektronischen Patientendossier. Dies birgt ein Risiko für unerwünschte Wechselwirkungen. Und wie erfährt der Patient bei einem Kauf im Ausland von einem Rückruf des Medikaments? Wer haftet, wenn der Patient beim Kauf falsch beraten wurde?

Das Territorialitätsprinzip betrifft auch die Versorgungssicherheit: Die Schweiz ist ein kleiner Markt. Für Medikamentenhersteller ist die Zulassung neuer Arzneimittel deshalb relativ aufwändig. Dürfen Schweizer Patienten ihre Medikamente im Ausland kaufen, könnten manche Pharmahersteller auf diesen Aufwand verzichten und keine Zulassung mehr beantragen. Neue Medikamente kämen dann in der Schweiz gar nicht mehr auf den Markt.

Schweizer Anbieter unter Druck setzen

Die Befürworter sehen keine Gefahr für die Patienten oder für die Versorgungssicherheit; zumal voraussichtlich nur wenige Schweizerinnen und Schweizer ihre Medikamente tatsächlich im Ausland kaufen würden. Denn dass die Krankenkassen auch Medikamente aus dem Versandhandel bezahlen müssen, war bisher kein Thema. Hingegen erhofft man sich, dass durch die Aufweichung des Territorialitätsprinzips auch die Schweizer Anbieter unter Druck kommen und ihre Preise senken.

Auf die Gesundheitskosten und somit auf die Krankenkassenprämien hätte die Änderung kaum einen Einfluss. Dies zeigt ein Bericht des Bundesrates aus dem Jahr 2021 über die Lockerung des Territorialitätsprinzips am Beispiel der Hörgeräte. Hörbehinderte können bereits seit 2011 Hörgeräte im Ausland kaufen. Die AHV und IV erstatten einen Pauschalbetrag. Wer also ein günstiges Gerät in Deutschland oder Frankreich kauft, kann den Rest behalten. Allerdings haben nur zwei Prozent diese Möglichkeit genutzt und ihr Hörgerät im Ausland gekauft. Entsprechend blieb auch der Preisdruck auf die Schweizer Anbieter aus.

Vertrauen ist wichtiger als der Preis

Warum scheiterte der Plan? Hörgeräte sind Vertrauensgüter. So bezeichnet man Produkte, über die der Verkäufer mehr weiss als der Käufer. Anders als bei Lebensmitteln oder Kleidern können die meisten Menschen die Qualität der verschiedenen Hörgeräte nicht selber einschätzen. Die Konsumenten wählen deshalb einen Verkäufer, dem sie vertrauen. Das ist wichtiger als der Preis. Der Bund kommt in seinem Bericht zum Schluss: Wenn man das Territorialitätsprinzip aufhebt, ist das Risiko einer Fehlberatung grösser als das Einsparpotenzial. Doch der Druck, nach Lösungen zu suchen, die sowohl die Kosten im Griff behalten als auch die Versorgungssicherheit und den Patientenschutz gewährleisten, wird nicht nachlassen.

Bildlegende

Die obligatorische Krankenkasse in der Schweiz bezahlt nur Medikamente und Medizinprodukte, die in der Schweiz bezogen werden.

Bild: Keystone

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