
Qualität im Gesundheitswesen messen – aber wie?
Ein gutes Gesundheitswesen ist wichtig, da sind sich in der Schweiz alle einig. Die Frage, wie man Qualität messen und gewährleisten kann, ist jedoch etwas komplizierter.
«Die Qualität ist ein gemeinsames Ziel», sagt Matthias Schindler, Projektleiter Qualität beim Krankenversichererverband «Prio.Swiss». Versicherer, Leistungserbringer und natürlich auch die Patienten haben Interesse an einem gut funktionierenden Gesundheitssystem. Ein besonders vielversprechendes Instrument sind Schindlers Ansicht nach Qualitätsverträge. Denn sie bringen eine gewisse Verbindlichkeit.
Die Qualitätsverträge sind Teil des revidierten Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Das Prinzip: Der Verband der Krankenversicherer handelt mit den Verbänden der Leistungserbringer Verträge aus. Geregelt werden Messungen, Massnahmen zur Verbesserung der Qualität sowie Sanktionen bei einer Verletzung des Vertrags. Wie genau die Punkte aussehen, hängt von den einzelnen Verträgen ab. Bei den Sanktionen ist beispielsweise eine Meldung an die Kantone möglich. Auch das KVG selbst sieht Sanktionen vor, im Extremfall einen Ausschluss von der Tätigkeit im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung.
Mehr Qualität dank Verbindlichkeit – das klingt gut. Allerdings bleiben Fragen offen: Kann man die Qualität im Gesundheitswesen überhaupt messen? Verursachen die Verträge für Ärzte, Spitäler oder Versicherer nicht noch mehr Regulierung?
Zahlreiche Messungen möglich – zu viele?
Zur Messung der Qualität im Gesundheitswesen gibt es verschiedene Ansätze. Der Nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) führt diverse Indikatoren an. Standardisierte Fragebögen können den Fokus auf die Patienten legen. Dabei wird erfasst, wie zufrieden sie mit der Behandlung und dem Ergebnis sind. Vorteil: Das Wohlbefinden des Patienten steht im Vordergrund. Nachteil: Subjektive Verzerrungen sind möglich. Denn Patienten können die Qualität einer Behandlung meistens nicht einschätzen. Daneben gibt es «trockenere» Daten zur Qualitätsmessung: postoperative Wundinfektionen, ungeplante Wiedereintritte oder die Anzahl durchgeführter Operationen eines Spitals.
Ein auffälliges Beispiel ist Norwegen: Um die Qualität des Gesundheitswesens zu verbessern, hat man dort fast 200 Messgrössen definiert, die mit finanziellen Anreizen für die Spitäler verknüpft werden. Dazu gehören Überlebensraten, Wartezeiten oder Patientenumfragen. Eine signifikante Verbesserung der Qualität konnte seither nicht festgestellt werden. Da die Massnahme aber im ganzen Land gleichzeitig umgesetzt wurde, fehlt eine direkte Vergleichsgruppe. Eine neutrale Auswertung ist somit nicht möglich.
Sind so viele Messungen und Kriterien nötig? Und führt das nicht zum Fehlanreiz, dass die Spitäler vor allem jene Fälle annehmen, die gute Qualitätsindikatoren ergeben? Wichtig ist, dass die Qualitätsmessungen nicht übermässig Ressourcen binden. Wenn sie zu viel Zeit oder Geld kosten, muss bei den Behandlungen selbst gespart werden. Um dem entgegenzuwirken, werden die eingangs erwähnten Qualitätsverträge von den Verbänden selbst ausgearbeitet. Das potenzielle Eingreifen des Bundes ist ein Druckmittel. Dennoch haben die Akteure Spielraum.
Bisher ist erst ein Qualitätsvertrag in Kraft, derjenige zwischen «Prio.Swiss» und H+, dem Spitalverband. Zu wenig, monierte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats im Sommer. Inzwischen wurden weitere Verträge eingereicht – jene mit den Verbänden der Ärztinnen und Ärzte (FMH), der Ernährungsberaterinnen und der Ergotherapeuten – die der Bundesrat aber noch genehmigen muss.
Qualität als Daueraufgabe
Eine Herausforderung bei der Qualitätsmessung ist die Vielzahl an (staatlichen) Akteuren – die Aufgabenteilung scheint unklar. Zusätzlich zum Bund, zu den Verbänden sowie zum ANQ spielt auch die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) eine Rolle, die die Qualitätsentwicklung überwacht. Im Januar 2026 hat zudem die Eidgenössische Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring (EKKQ) ihre Arbeit aufgenommen. Sie wurde im Rahmen des Gegenvorschlags zur Kostenbremse-Initiative kreiert und soll die Kostenentwicklung überwachen.
Klar ist: Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass mehr Regulierung automatisch mehr Qualität bringt. Vorgaben sollen die Behandlung unterstützen, nicht kontraproduktiv sein.
Bildlegende
Wenn die Qualitätsmessung zu viel Zeit oder Geld kostet, muss bei den Behandlungen am Patienten gespart werden. Diesen Widerspruch gilt es zu vermeiden.
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