
Wer hat Angst vor der Zentralisierung?
Mehrere Vorstösse im Parlament verlangen, dass sich die Kantone bei der Spitalplanung untereinander besser koordinieren. Zu diesem Zweck soll der Bund mehr Kompetenzen erhalten. Doch dieser lehnt ab.
Das Parlament will dem Bund mehr Einfluss auf die Spitalplanung geben. Ausgerechnet der Bundesrat lehnt dies jedoch ab. Dabei ist unbestritten, dass die aktuelle Organisation der stationären Versorgung ineffizient ist. Die Schweiz betreibt im Verhältnis zur Einwohnerzahl sehr viele Spitäler. Das ist vor allem dem Föderalismus geschuldet – Gesundheitspolitik untersteht der Hoheit der Kantone. Eine effiziente landesweite Spitalplanung ist deshalb schwierig. Problematisch ist auch die Mehrfachrolle der Kantone im Spitalwesen: Sie sind oftmals gleichzeitig Spitalplaner, Finanzierer und Eigentümer von Spitälern. Dies führt zu Interessenkonflikten, politischem Druck und teuren Fehlanreizen im Gesundheitswesen.
Eine kleine Revolution im Parlament
Das Parlament kommt zum Schluss: Hätte der Bund in der Spitalplanung grössere Kompetenzen, wäre zumindest ein Teil dieser Probleme vom Tisch. In den letzten Sessionen wurden mehrere entsprechende Vorstösse eingereicht. Für grosses Echo sorgte kürzlich die Motion des Grünliberalen Patrick Hässig, die der Nationalrat Ende April 2026 angenommen hat: Sie verlangt, dass Bund und Kantone künftig bei der Spitalplanung zusammenarbeiten. Das letzte Wort hätte aber der Bund. Stimmt auch der Ständerat dem Anliegen zu, wäre dies eine kleine Revolution. Denn der Vorschlag ritzt die Prinzipien von Föderalismus und Subsidiarität in der Gesundheitspolitik.
Allerdings will der Bund diese Macht gar nicht. Bei der Beratung im Parlament sprach sich Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider gegen die Motion aus: Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) habe bereits einen Dreiphasenplan für mehr Effizienz erarbeitet. Das ist ungewöhnlich. Es scheint, als verteidige der Bundesrat im Parlament den Föderalismus, obwohl viele Probleme auf kantonaler Ebene entstehen.
Warum der Bundesrat auf die Kantone setzt
Der Dreiphasenplan der GDK setzt auf freiwillige Zusammenarbeit der Kantone. Die Gesundheitsdirektionen wollen definieren, welche stationären Behandlungen und Eingriffe zur Grundversorgung und welche zur Spezialversorgung gehören. Für letztere sollen Kriterien definiert werden, die bei der Leistungsvergabe an die Spitäler zum Tragen kommen, zum Beispiel Mindestfallzahlen. Die Idee dahinter: Komplizierte und somit teure Operationen sollen auf wenige Standorte konzentriert werden. Das spart Kosten und dient auch der Qualitätssicherung. Einfache Behandlungen der Grundversorgung erfolgen weiterhin in der Nähe des Wohnortes der Patienten. Im Jahr 2031 werden die drei Phasen abgeschlossen und somit erste Wirkungen spürbar sein – wenn die Kantone den Empfehlungen der GDK denn tatsächlich folgen.
Das sei langsam und zu unverbindlich, findet Motionär Patrick Hässig. Allerdings lässt sich nicht leugnen, dass der Plan der GDK dem Selbstverständnis des Schweizer Föderalismus eigentlich viel besser entspricht als die Motion, die mit Zentralisierung droht und Druck auf die Kantone ausübt. Stattdessen zeigt die GDK, dass die Kantone sich selber reformieren können und auch sollen.
Der Bund stützt dieses pragmatische Vorgehen. In einem Bericht von Ende 2025 hält er fest: Trotz beträchtlichem Verbesserungspotenzial unterstütze man lieber die Kantone, als selber in die Spitalplanung einzugreifen. Unter anderem auch deshalb, weil die Bevölkerung eine «von oben herab» diktierte Konzentration von Leistungen nicht gutheissen würde.
Bewährungsprobe für den Föderalismus
Dass der Bund den Kantonen mehr Zeit für eine freiwillige Koordination geben will, ist mehr als ein taktischer Entscheid. Es zeigt, wie stark der Föderalismus die Gesundheitspolitik bis heute prägt. Obwohl viele der heutigen Probleme auf kantonaler Ebene entstehen, sieht der Bundesrat die Lösung weiterhin in einer Reform des bestehenden Systems. Und auch die Bevölkerung schätzt eine wohnortnahe stationäre Versorgung. Damit liegt die Verantwortung nun bei den Kantonen: Gelingt es nicht, die Spitalplanung besser zu koordinieren, dürfte der Ruf nach einer stärkeren Rolle des Bundes kaum verstummen.
Bildlegende
Wer bestimmt, wie viele Spitalbetten es in der Schweiz gibt? Der Bundesrat findet, die Kantone sollen darüber entscheiden.
Bild: Keystone